Festordnung

 § 1

Finstere Mienen und dumme Gesichter sind an der Garderobe abzugeben.

 § 2

 Wer zu spät kommt, hat sofort umzukehren und früher wiederzukommen.

 § 3

 Für jeden Gast ist zunächst ein Stuhl vorhanden; Schoßplätze können später eingenommen werden.

 § 4

 Es hat jeder mit seinem Platz zufrieden zu sein.

 § 5

Jeder Gast hat mit trockener Kehle und gutem Appetit zu erscheinen.

 § 6

Während des Essens sind Gebisse im Mund zu behalten.

 § 7

Die Gastgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß keiner der Gäste hungert, friert oder gar Durst leidet.

 § 8

Bei Vorträgen haben alle anderen ihre Futterluke zu halten.

§ 9

Tischlieder müssen gesungen werden, wer nicht singen kann, darf brummen.

 § 10

Sollte ein Gast mit offenem Mund eingeschlafen sein, so ist dieser nicht als Aschenbcher zu benutzen.

§ 11

Wer hungrig und nüchtern wieder nach Hause geht, hat selber Schuld. Eine Wiederholung der Feier findet nicht statt.

§ 12

Beim Verschwinden des jungen Paares darf niemand laut sagen, was er im stillen denkt.

§ 13

Das Mitbringen von Kühltaschen und Tupperdosen ist strengstens untersagt.