§ 1
Finstere Mienen und dumme Gesichter sind an der Garderobe abzugeben.
§ 2
Wer zu spät kommt, hat sofort umzukehren und früher wiederzukommen.
§ 3
Für jeden Gast ist zunächst ein Stuhl vorhanden; Schoßplätze können später eingenommen werden.
§ 4
Es hat jeder mit seinem Platz zufrieden zu sein.
§ 5
Jeder Gast hat mit trockener Kehle und gutem Appetit zu erscheinen.
§ 6
Während des Essens sind Gebisse im Mund zu behalten.
§ 7
Die Gastgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß keiner der Gäste hungert, friert oder gar Durst leidet.
§ 8
Bei Vorträgen haben alle anderen ihre Futterluke zu halten.
§ 9
Tischlieder müssen gesungen werden, wer nicht singen kann, darf brummen.
§ 10
Sollte ein Gast mit offenem Mund eingeschlafen sein, so ist dieser nicht als Aschenbcher zu benutzen.
§ 11
Wer hungrig und nüchtern wieder nach Hause geht, hat selber Schuld. Eine Wiederholung der Feier findet nicht statt.
§ 12
Beim Verschwinden des jungen Paares darf niemand laut sagen, was er im stillen denkt.
§ 13
Das Mitbringen von Kühltaschen und Tupperdosen ist strengstens untersagt.